Das Museum der Illusionen Wien verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir verbessern kontinuierlich die Nutzererfahrung unserer Website in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und in Anlehnung an die Normen EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für:
https://museumderillusionen.at/
Konformitätsstatus
Diese Website ist:
Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
(a) Nichtkonformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
Die unten aufgeführten Inhalte sind aufgrund von Nichtkonformität mit den Normen EN 301 549 und WCAG 2.1 AA nicht vollständig barrierefrei:
- Zoom-Funktionalität – Die Website unterstützt derzeit kein Pinch-to-Zoom auf das Doppelte des Standards.
- Fehlende Skip-Links – Seiten enthalten keine versteckten Skip-Links, die es Tastatur- und Screenreader-Nutzern ermöglichen würden, wiederholende Blöcke (z. B. Menü) zu überspringen und direkt zu den Hauptinhalten zu gelangen.
- Sprachumschalter – Verfügt nicht über einen beschreibenden Alt-Text, der angibt, dass es sich um einen Sprachumschalter handelt.
- Screenreader kann einige Links überspringen.
- Zoom beeinträchtigt Layout – Das Vergrößern von Text (z. B. um 200 %) führt auf bestimmten Seiten zu Layoutproblemen.
- Kontrasteinstellungen beeinflussen die Sichtbarkeit des Logos – Das Umschalten auf den Hochkontrastmodus kann dazu führen, dass das Logo verschwindet.
- Inkonsistente Screenreader-Kompatibilität – Das Verhalten von Screenreadern kann je nach verwendetem Tool variieren; in einigen Fällen funktioniert es nicht ordnungsgemäß.
- Probleme mit dem Fokusindikator – Die Tastaturnavigation hebt den aktuell fokussierten Bereich nicht immer zuverlässig hervor.
- Button „Tickets kaufen“ – Der Button „Tickets kaufen“ ist bei der Navigation mit der Tastatur nicht visuell hervorgehoben, was zu Verwirrung bei Nutzern ohne Maus führen kann.
(b) Unverhältnismäßige Belastung
Obwohl wir uns der Behebung von Barrierefreiheitsproblemen verpflichten, stellen bestimmte Verbesserungen aufgrund technischer Komplexität, Abhängigkeiten von Drittanbietern oder erheblichem Ressourcenaufwand eine unverhältnismäßige Belastung dar. Dazu gehören:
- Vollständige Screenreader-Kompatibilität auf allen Geräten und Tools, da das Verhalten zwischen Screenreader-Technologien variiert.
- Dynamische Layout-Anpassungen für alle Zoom-/Responsive-Szenarien, insbesondere auf älteren Geräten oder bei ungewöhnlichen Bildschirmauflösungen.
- Echtzeit-Updates oder Korrekturen für Drittanbieter-Dienste (z. B. Ticketingsysteme oder eingebettete Widgets), die nicht direkt von uns verwaltet oder entwickelt werden.
Teile dieser Website basieren auf einem externen Dienstleister zur Abwicklung des Ticketverkaufs für das Museum der Illusionen. Obwohl wir uns bemühen, eine barrierefreie Nutzung unserer Plattform zu gewährleisten, haben wir keine vollständige Kontrolle über die Barrierefreiheit externer Systeme oder Komponenten von Drittanbietern.
Nach sorgfältiger Abwägung würde die Anpassung der externen Ticketlösung an die vollständigen Barrierefreiheitsanforderungen derzeit eine unverhältnismäßige technische und finanzielle Belastung für unsere Organisation darstellen. Wir arbeiten weiterhin mit dem Dienstleister zusammen, um Verbesserungen der Barrierefreiheit zu fördern, und prüfen aktiv alternative Lösungen, die die Standards der Barrierefreiheit erfüllen, ohne die allgemeine Funktionalität und Nutzererfahrung zu beeinträchtigen.
- Hintergrundbilder nicht sichtbar im Hochkontrastmodus – Bestimmte dekorative oder inhaltliche Bilder, die als Hintergrundgrafiken implementiert sind, werden möglicherweise nicht angezeigt, wenn der Hochkontrastmodus aktiviert ist. Dieses Problem resultiert aus dem ursprünglichen Entwicklungsansatz, der die Auswirkungen von Kontrasteinstellungen auf Hintergrundbilder nicht berücksichtigt hat. Die Behebung würde eine umfassende Neugestaltung zahlreicher Website-Bereiche erfordern, einschließlich der Neuimplementierung von Bildern als Vordergrundelemente. Angesichts des Umfangs und der Ressourcenbeschränkungen würde die Behebung dieses Problems derzeit eine unverhältnismäßige Belastung für unsere Organisation darstellen, wie in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 definiert.
Wir arbeiten aktiv daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und werden weiterhin, wo möglich, Aktualisierungen vornehmen.
(c) Außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie
Inhalte von Drittplattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden, wie eingebettete Social-Media-Widgets oder Ticketing-Tools von Drittanbietern.
Erstellung dieser Erklärung
Datum der Erstellung: 20. Juni 2025
Verwendete Methode: Selbstbewertung
Zuletzt überprüft am: 24. Juni 2025
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine offizielle Beschwerde über die zuständige nationale Durchsetzungsstelle einreichen:
Name der Durchsetzungsstelle: Bundeskanzleramt (Barrierefreiheit)
Website: bundeskanzleramt.gv.at/accessibility