Barrierefreiheitserklärung

Das Museum der Illusionen Wien verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir verbessern kontinuierlich die Nutzererfahrung unserer Website gemäß der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie in Übereinstimmung mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.


Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://museumderillusionen.at/


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist:
Teilweise vereinbar mit den Anforderungen gemäß EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei und erfüllen nicht die Anforderungen der oben genannten Standards:

  • Sprachauswahlmenü – Das Sprachauswahlmenü enthält keinen beschreibenden Alternativtext. Bildschirmlesegeräte erkennen derzeit lediglich „Link zu [z. B. ‘ES’, ‘GR’]“ anstelle von „Spanisch“ oder „Griechisch“. Aufgrund technischer Einschränkungen eines Drittanbieter-Plugins kann dieses Verhalten nicht geändert werden.
  • Übersprungene Links durch Screenreader – In bestimmten Fällen überspringen Screenreader einige Links, was die vollständige Navigation erschwert. Da sich die Inhalte unserer Website regelmäßig ändern, können wir keine lückenlose Barrierefreiheit garantieren.
  • Layoutprobleme bei Zoom – Das Vergrößern der Textgröße (z. B. auf 200 %) kann auf einigen Seiten zu Layoutproblemen führen.
  • Inkonsistente Kompatibilität mit Screenreadern – Die Funktionalität variiert je nach verwendetem Screenreader. In manchen Fällen ist die Bedienbarkeit eingeschränkt.
  • Probleme mit Fokus-Anzeigen – Die Tastaturnavigation zeigt nicht immer klar den aktuell fokussierten Bereich an.

Interne Qualitätskontrolle hat festgestellt:

  • Der Alternativtext des Sprachumschalters muss klar angeben, dass es sich um eine Sprachauswahl handelt. Aufgrund technischer Beschränkungen des Drittanbieter-Plugins kann dies jedoch nicht von Kurzcodes („ES“, „GR“) zu vollständigen Sprachbezeichnungen geändert werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Obwohl wir uns der Verbesserung der Barrierefreiheit verpflichtet fühlen, stellen bestimmte Maßnahmen eine unverhältnismäßige Belastung dar – bedingt durch technische Komplexität, Abhängigkeit von Drittanbietern oder erhebliche Ressourcenanforderungen.

Dazu zählen:

  • Eine vollständige Kompatibilität mit Screenreadern auf allen Geräten und Softwarevarianten zu gewährleisten, da sich das Verhalten je nach unterstützender Technologie unterscheidet.
    Dynamische Layoutkorrekturen für alle Zoom- und Responsivitäts-Szenarien umzusetzen, insbesondere auf älteren Geräten oder bei ungewöhnlichen Bildschirmauflösungen.
  • Echtzeit-Korrekturen an Drittanbieterdiensten vorzunehmen (z. B. Ticketingsysteme, eingebettete Widgets), die außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen.

Spezieller Fall: Drittanbieter-Ticketingsystem

Teile dieser Website nutzen einen externen Dienstleister zur Abwicklung des Ticketverkaufs für das Museum der Illusionen. Obwohl wir auf Plattformebene Barrierefreiheit sicherstellen möchten, können wir keine vollständige Konformität für externe Systeme oder Komponenten garantieren.

Eine Anpassung des Drittanbieter-Ticketingsystems an alle Barrierefreiheitsanforderungen würde laut Bewertung erhebliche technische und finanzielle Belastungen für unsere Organisation mit sich bringen. Wir arbeiten weiterhin mit dem Anbieter zusammen, um Verbesserungen zu fördern, und prüfen barrierefreie Alternativen.


Hintergrundbilder und Kontrastmodus

Einige dekorative oder inhaltliche Hintergrundbilder sind im Modus mit hohem Kontrast nicht sichtbar. Dies liegt an ursprünglichen Designentscheidungen, bei denen die Bilder als Hintergrundelemente implementiert wurden.

Eine Korrektur würde ein umfangreiches Redesign und die Neuimplementierung der betroffenen Abschnitte erfordern, indem die Bilder als Vordergrundelemente dargestellt werden. Unter den derzeitigen Ressourcenbedingungen stellt dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar.

Wir werden weiterhin Barrierefreiheits-Updates durchführen, sofern dies möglich ist.


Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie

Folgende Inhalte fallen nicht unter die Barrierefreiheitsvorgaben:

  • Inhalte von Drittplattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden (z. B. eingebettete Social-Media-Widgets, externe Tickettools).

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: [email protected]


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine offizielle Beschwerde bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen:

Name der Durchsetzungsstelle:
Bundeskanzleramt (Barrierefreiheit)
Website: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerdestelle/kontaktformular-beschwerdestelle