Barrierefreiheitserklärung

Das Museum of Illusions Wien verpflichtet sich zur digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzererfahrung unserer Website gemäß der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie in Übereinstimmung mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.

Geltungsbereich dieser Erklärung


Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für:

https://museumderillusionen.at/


Konformitätsstatus

Diese Website ist:

Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.


Nicht barrierefreier Inhalt

(a) Nichtkonformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig zugänglich aufgrund von Nichtkonformität mit EN 301 549 und WCAG 2.1 AA:

  1. Zoom-Funktionalität – Die Website unterstützt derzeit kein Pinch-to-Zoom auf das Doppelte der Standardgröße.
  2. Fehlende Skip-Links – Seiten enthalten keine versteckten Skip-Links, die Tastatur- und Screenreader-Nutzern ermöglichen, sich direkt zum Hauptinhalt zu bewegen.
  3. Sprachumschalter – Es fehlt eine beschreibende Alt-Text-Angabe, dass es sich um einen Sprachumschalter handelt.
  4. Screenreader ĂĽberspringen teilweise Links.
  5. Zoom stört das Layout – Vergrößerung des Textes (z. B. 200 %) führt auf bestimmten Seiten zu Layout-Problemen.
  6. Kontrasteinstellungen beeinträchtigen Logo-Sichtbarkeit – Im Hochkontrastmodus kann das Logo verschwinden.
  7. Inkonsistente Screenreader-Kompatibilität – Verhalten variiert je nach Tool; einige funktionieren nicht korrekt.
  8. Fokusindikator-Probleme – Die Tastaturnavigation hebt nicht immer den aktiven Bereich deutlich hervor.
  9. Button „Tickets kaufen“ – Der Button wird bei Tastaturnavigation nicht visuell hervorgehoben, was zu Verwirrung führen kann.

(b) Unverhältnismäßige Belastung

Obwohl wir uns der Verbesserung der Barrierefreiheit verpflichtet fühlen, stellen bestimmte Anpassungen aufgrund technischer Komplexität, Drittanbieterabhängigkeiten oder erheblichem Ressourcenaufwand eine unverhältnismäßige Belastung dar. Dazu gehören:

  • Vollständige Screenreader-Kompatibilität auf allen Geräten und Tools, wegen variierender Technologieverhalten.
  • Dynamische Layoutkorrekturen fĂĽr alle Zoom- und Responsive-Szenarien, insbesondere auf älteren Geräten oder ungewöhnlichen Bildschirmauflösungen.
  • Echtzeit-Updates oder Korrekturen fĂĽr Drittanbieterdienste (z. B. Ticketing-Systeme oder eingebettete Widgets), die nicht von uns direkt verwaltet oder entwickelt werden.
  • Ein Teil dieser Website nutzt einen externen Dienstleister fĂĽr das Ticketmanagement des Museum of Illusions. Obwohl wir eine barrierefreie Plattform anstreben, haben wir keine vollständige Kontrolle ĂĽber die Barrierefreiheit externer Systeme.
  • Nach sorgfältiger PrĂĽfung wĂĽrde eine Anpassung der Drittanbieter-Ticketlösung zur vollständigen Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige technische und finanzielle Belastung fĂĽr unsere Organisation darstellen.
  • Wir stehen in aktivem Austausch mit dem Anbieter, um Verbesserungen voranzutreiben, und prĂĽfen alternative Lösungen, die Barrierefreiheitsstandards erfĂĽllen, ohne die Funktionalität oder Benutzerfreundlichkeit einzuschränken.

Wir arbeiten aktiv an Verbesserungen und werden die Barrierefreiheit weiterentwickeln, wo es möglich ist.

(c) Nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Inhalte

  • Inhalte von Drittplattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden, wie eingebettete Social-Media-Widgets oder externe Tickettools.

Erstellung dieser Erklärung
  • Erstellungsdatum: 20. Juni 2025
  • Verwendete Methode: Selbstbewertung

Zuletzt ĂĽberprĂĽft am: 24. Juni 2025


Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen: